Miete oder Leasing

Aisle Master Elektro Gelenkstapler 6

Sie brauchen einen Stapler, Teleskophandler oder einen andere Lösung, möchten aber nicht Ihr operatives Kapital investieren? Dann ist Mieten oder Leasing eine gute Lösung! Aber was sind die Unterschiede zwischen beiden? Wir erklären es hier.

Mieten

Schnell und Flexibel auf kurzfristige Auftragsspitzen reagieren. Selbst wenn Ihr Lagerbetrieb reibungslos läuft und Sie mit Ihrer Gabelstaplerflotte zufrieden sind, kann es immer noch Zeiten geben, in denen Sie ein wenig zusätzliche Hilfe benötigen, um Spitzen in der Nachfrage zu erfüllen. Kurzfristig Gabelstapler zu mieten wird oft von Logistik-Profis verwendet, um diese belebten Zeiten zu erleichtern, es gibt aber auch viele gute Gründe, Stapler für kurze Zeiträume auch in ruhigeren Zeiten des Jahres zu mieten.

Die Vorteile der Miete

Wenn Sie Stapler mieten, brauchen Sie sich nicht um die Investition, Versicherung, Zinsen, Wartung und Service zu kümmern. Sie haben einen festen Preis als Kalkulationsgrundlage und schonen Ihre Bilanz.

  • Keine Investition
  • Günstig Stapler ausprobieren
  • Feste Preise
  • Sehr kurze Lieferzeiten
  • Verträge inklusive Wartung
  • Verfügbarkeit zahlreicher Stapler
  • Nur für Ihren Bedarfszeitraum

Leasing

Sie brauchen einen Stapler, Teleskophandler oder einen andere Maschine sehr regelmäßig, möchten aber nicht Ihr operatives Kapital investieren? Dann ist Leasing eine gute Lösung! Mit monatlichen Ratenzahlungen bekommen Sie Ihre Wunschmaschine inklusive oder exklusive Service und Wartung.

Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, was sich positiv auf Ihre Bilanz auswirkt und Ihre Liquidität und somit auch Ihren Handlungsspielraum erweitert. Weiterhin haben Sie kein Risiko beim Weiterverkauf der Maschine. Wir unterscheiden unser Leasing in 2 Varianten: Leasing und Mietkauf.

Die Eigenschaften des Leasings

  • Anlagevermögen beim Leasinggeber
  • Steht nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers
  • Hält die Bilanzsumme niedrig und verbessert die Eigenkapitalquote
  • Eigentümer im rechtlichen Sinne ist der Leasinggeber
  • Eigentümer im wirtschaftlichen Sinne ist der Leasinggeber
  • MwSt. ist auf jede vereinbarte Zahlung fällig und in dieser Höhe als Vorsteuer abzugsfähig
  • Verlängerung des Leasingvertrages möglich
  • Nach Ablauf der Grundmietzeit kann die Maschine vom Leasinggeber gekauft werden
  • Vertragslaufzeit richtet sich nach der AfADauer (unter Beachtung des Leasingerlasses)
  • Steuerstundungseffekt durch degressive Ratenzahlung möglich;
  • Keine Sonderabschreibung möglich;
  • Keine Verwendung von Sonderposten aus Ansparabschreibung
  • Einfache Buchung – monatliche Leasingrate ist als Aufwand direkt abzugsfähig

Die Eigenschaften des Mietkauf

  • Anlagevermögen des Mietkäufers
  • Buchhalterische Behandlung im Anlagenspiegel des Mietkäufers
  • Erhöht das Anlagevermögen und erhöht dadurch die Bilanzsumme – Eigenkapitalquote wird niedriger
  • Eigentümer im rechtlichen Sinne ist der Mietkäufer– belastet mit dem Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Mietverkäufers (nicht Lieferant)
  • Eigentümer im wirtschaftlichen Sinne ist der Mietkäufer
  • MwSt. ist auf die Summe aller Zahlungen (Anzahlung, Raten, Schlussrate) bei Vertragsbeginn zu zahlen und als Vorsteuer abzugsfähig
  • Bei vereinbarter Blockrate oder erhöhter Schlussrate ist eine Verlängerung möglich
  • Zum Ende der Vertragsdauer automatischer Übergang des (durch Eigentumsvorbehalt) belasteten Eigentums in uneingeschränktes Eigentum
  • Vertragsdauer ist frei wählbar.
  • Nutzung von Sonderabschreibung und Ansparabschreibung möglich, dadurch Steuerstundungseffekt
  • Monatliche Mietkaufrate besteht aus Tilgung und Zinsen – Abgrenzung der Zinsen nach Tilgungsplan